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Vorläufige Steuersatz Regelungen gemäß Budgetbegleitgesetz 2024 für Lieferungen und
Installation von Photovoltaikanlagen sowie weitere Komponenten in Österreich ab dem
01.01.2024 bis zum 31.12.2025
Voraussetzungen die erfüllt werden müssen um in Österreich den
Mehrwertsteuersatz in Höhe von 0% zu erhalten:
Folgendes muss vom Käufer/Betreiber bestätigt werden:
• Das der angegebene Rechnungsempfänger Käufer/die Käuferin, Betreiber der Photovoltaikanlage in Österreich Ist/sein wird.
• Dass es sich um ein begünstigtes Gebäude* handelt, gemäß dem österreichischem Budgetbegleitgesetz 2024 für Photovoltaikanlagen.
• Dass die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe*** von bestimmten Gebäuden betrieben wird.
• Das alle Komponenten Bestandteil von Anlagen bis max. 35 kWp Engpassleistung sind.
Falls sich nachträglich herausstellt, dass diese Voraussetzungen entgegen Ihrer Bestätigung nicht
erfüllt sind (z.B. durch Außenprüfung), erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Ihnen zu
wenig entrichtete Umsatzsteuer nachträglich in Rechnung gestellt wird.
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